Whistleblowing dient dazu, mögliche Missstände, Fehlverhalten und Rechtsverstöße anonym aufzuzeigen, mit dem Ziel, Schaden von Einzelnen, der Kirche, öffentlichen Stellen und der Allgemeinheit abzuwenden. Ein Hinweisgebersystem ist hingegen nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen oder persönliche Beschwerden, z.B. über die Qualität der Gemeindezeitung oder einer Predigt, anzubringen.
Die Gesamtkirche stellt allen Gemeinden ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung, das den recht-lichen Standards und den Bestimmungen zum Datenschutz entspricht: https://app.loupe.link/whistleblowing/d2ebb0cf-1fc6-40d9-bfe2-9374211d5bf5